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Energiechartavertrag – Stolperstein für den Green Deal? (21.05.2021, 18-19:30, Zoom)

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung eines Experten (Prof. Dr. Markus Krajewski) mit einem EP-Mitglied (MEP N.N.), moderiert von Prof. Dr. Christiane Trüe, HSB.

Der Energiechartavertrag (ECT-de.pdf (energycharter.org) stammt aus den 1990er Jahren. Ursprünglich war die Energiecharta als Instrument zur Förderung der gegenseitigen Beziehungen in Energiefragen zwischen der UdSSR bzw. den Nachfolgestaaten, den Ländern Mittel- und Osteuropas und den westeuropäischen Ländern nach dem Fall des Eisernen Vorhangs gedacht. Er schließt Bestimmungen zum Schutz von Investitionen im Energiesektor ein, die seinerzeit im Umbruch der Rechtsordnungen in den ehemaligen Sowjetrepubliken angebracht erschienen. Diese haben später jedoch auch in anderem Kontext zu hohen Entschädigungsforderungen in Schiedsverfahren geführt, insbesondere aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland (Schiedsverfahren Vattenfall AB et al. gegen Bundesrepublik Deutschland (ICSID Fall Nr. ARB/12/12), abgeschlossen im März durch Vergleich mit 1,4 Mrd. € Entschädigungssumme für Vattenfall auf Kosten der Steuerzahler).

Muss nun befürchtet werden, dass auch Entscheidungen im Rahmen der Energiewende nach dem Green Deal der Europäischen Union zu derartigen Entschädigungsforderungen führen werden? Die Europäische Union möchte mit dem am 11. Dezember 2019 vorgestellten Green Deal (s.  Ein europäischer Grüner Deal | EU-Kommission (europa.eu)) u.a. die Dekarbonisierung der Energieversorgung vorantreiben, um die Ziele des Pariser Abkommens zur UN-Klimarahmenkonvention  zu erreichen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Stehen die möglichen Entschädigungsforderungen von Investoren in fossile Energieträger der Umsetzung des Green Deal im Wege?

Bitte anmelden bei ChristianeTruee@HS-Bremen.de zur Zusendung des Zoom-Links.